Aktueller Antragsprozess für Förderanträge „Soziales“

Für Förderanträge aus dem Stiftungsbereich „Soziales“ gilt ein einheitliches Bearbeitungs- und Genehmigungsverfahren.

02/2023

Die Adalbert-Raps-Stiftung behält das Bearbeitungs- und Genehmigungsverfahren aus dem vergangenen Jahr bei. Damit wird weiterhin eine faire Förderentscheidung gegenüber allen Antragssteller*innen gewährleistet.

Der Antragsprozess für Ihren Projektantrag

Wir möchten weiterhin unserem Anspruch an unsere Fördertätigkeit gerecht werden. Mit dem aktuellen Bearbeitungs- und Genehmigungsverfahren verfolgen wir das Ziel, alle eingehenden Anträge zeitnah bearbeiten zu können und damit den Antragsstellenden eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen.

Antragsfristen

Über Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme von max. 2.500,00 € wird weiterhin laufend entschieden. Diese Anträge können ohne Berücksichtigung von Antragsfristen eingereicht werden. Es gilt die übliche Bearbeitungszeit mit einer Förderentscheidung nach 8 bis 10 Wochen.

Über Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme von mehr als 2.500,00 € entscheiden wir in unseren Stiftungssitzungen am 28. April, 17. Juli, 20. September und 04. Dezember. Dazu senden Sie uns Ihren Antrag bitte

für die Sitzung im April              bis zum 28. März 2023

für die Sitzung im Juli                bis zum 19. Juni 2023

für die Sitzung im September   bis zum 23. August 2023

für die Sitzung im Dezember    bis zum 06. November 2023

Sonderregelung für Fördersummen von mehr als 20.000,00 €

Über Anträge, mit einer beantragen Fördersumme von insgesamt mehr als 20.000,00 € wird in der Stiftungssitzung am 04. Dezember 2023 entschieden. Für diese Anträge gilt die Antragsfrist bis zum 06. November.

Tipps für die Antragsstellung


Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere Auswahl- und Bewertungskritrien.

Wir empfehlen Ihnen, bei Unklarheiten vor der Antragsstellung Kontakt zu uns aufzunehmen. Damit haben wir die Möglichkeit, Sie individuell zu Ihrem Antrag zu beraten. Gerne können Sie uns auch eine erste Version Ihres Antrags vorab per Mail zukommen lassen. Unsere Stiftungsreferentin für Soziales, Christiane Bamberger, steht Ihnen für Fragen zur Antragsstellung und zum Antragsprozess zur Verfügung.