Wen wir fördern - Fördergrundsätze

Die Förderung sozialer Projekte in Oberfranken durch die Adalbert-Raps-Stiftung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn das entsprechende Projekt den folgend aufgeführten Fördergrundsätzen entspricht, die sich aus unserer Satzung ableiten. Ist dies der Fall, wird Ihr Förderantrag weiter geprüft.

Hinweis: Um sicherzustellen, dass Ihr Projekt unseren Fördergrundsätzen entspricht, nehmen Sie gerne bereits vor Antragsstellung Kontakt mit uns auf.
Förderregion

Wir übernehmen ausschließlich die Förderung sozialer Projekte, die in der Region Oberfranken ansässig sind oder ihren ständigen Sitz zwar außerhalb von Oberfranken haben, jedoch z.B. durch einen weiteren Standort, Projektarbeit, Kooperationen o.Ä. in der Region Oberfranken wirken.

Förderwürdige Organisationen – Gemeinnützigkeit

Der Förderung sozialer Projekte in Oberfranken durch die Adalbert-Raps-Stiftung ist nur dann möglich, wenn sich das Projekt in Trägerschaft einer gemeinnützigen Körperschaft oder der öffentlichen Hand befindet. Das können sein:

  • eingetragene oder nicht eingetragene Vereine
  • Stiftungen
  • Kirchengemeinden
  • Träger der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege
  • die öffentliche Hand (Kommunen, Städte)
  • gemeinnützige Rechtsformen wie z.B. eine gGmbH, gAG oder gUG

Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit benötigen wir einen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts (ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts).

Förderbereiche

Zielgruppe der Förderprojekte – Wer ist beteiligt

Laut Satzung muss die Zielgruppe Ihres Projekts sozial benachteiligt oder von einer sozialen Benachteiligung bedroht sein, um eine Projektförderung zu erhalten. Hierunter fallen Menschen, denen auf Grund ihrer besonderen Lebensumstände wie z.B. Alter oder Herkunft der Zugang zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe erschwert ist. Das sind z.B. Kinder, SeniorInnen, Menschen mit Behinderung usw.

Konzeptgestaltung der Förderprojekte – Wie erfolgt die Umsetzung der Projektziele

Ziel der Förderung sozialer Projekte durch die Adalbert-Raps-Stiftung ist also die Stärkung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Der gewählte Ansatz und die Gestaltung der Angebote sind dabei grundsätzlich frei wählbar.

Zur Orientierung und Einordnung möglicher förderwürdiger Konzepte hier einige Beispiele von Projektansätzen aus der Förderpraxis:

  • Begegnungsangebote wie z.B. gemeinsames Kochen, Musizieren, Ausflüge, um Menschen unterschiedlicher Herkunft, Generationen oder sozialer Voraussetzungen zusammenzubringen
  • Wissensvermittlung/Bildungsangebote zur Prävention sozialer Notlagen durch z.B. Workshops, partizipative Formate, Veranstaltungsformate, Vorträge für direkte (sozial Benachteiligte) und indirekte Zielgruppen (z.B. Engagierte)
  • Schaffung von notwendigen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Angeboten z.B. Materialien, Anschaffung von notwendigen Gegenständen, Baumaßnahmen